Ein drittes Geschlecht?!
Unsere heutige Gesellschaft hat die Zeiten, in denen strikt zwischen den beiden Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ unterschieden wurde und der Lebensraum der Frau ausschließlich auf die häusliche Sphäre beschränkt und der Mann als Alleinverdiener für das Wohl der Familie zuständig war, sehr weit hinter sich gelassen. Doch die Gesellschaft ist es gewohnt, in männlich und weiblich zu kategorisieren. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung nicht immer möglich, obwohl dies auf den ersten Blick gemeint werden könnte.
Intersexualität – ein drittes Geschlecht
Es gibt Personen, die sich hinsichtlich innerer sowie äußerer Geschlechtsorgane, Chromosomen oder hormoneller Strukturen nicht eindeutig zuordnen lassen oder wollen. Sie fühlen sich weder der Kategorie „Mann“ noch der Kategorie „Frau“ zugehörig und gelten als intergeschlechtlich. Für diejenigen, die sich nicht hundertprozentig einer der beiden Kategorien zuordnen, gibt es seit Ende 2017 die Möglichkeit zur Eintragung einer weiteren positiven Geschlechtsbezeichnung.
Berücksichtigung des dritten Geschlechts in Stellenausschreibungen
Die Berücksichtigung des dritten Geschlechts hat im Jahr 2018 zunehmend Einzug in die Arbeitswelt erhalten. § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fordert, dass bei der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 AGG eingehalten wird. Dieses verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes. In § 1 AGG wird die Zielsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufgezeigt, welches vorsieht Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Da Intersexualität sowohl dem Grund „sexuelle Identität“ als auch dem des „Geschlecht“ zugeordnet werden kann, besteht die Verpflichtung einen Arbeitsplatz derart auszuschreiben, dass intersexuelle Menschen nicht wegen ihrer Intersexualität benachteiligt werden. Es ist also schon bei der Formulierung von Stellenanzeigen darauf zu achten, dass Menschen mit allen Geschlechtsidentitäten angesprochen werden. Eine einheitlich verbindliche sowie allgemein verständliche und akzeptierte Sprachregelung gibt es dafür jedoch bislang nicht. Der ehemals in Stellenanzeigen häufig genutzte Klammerzusatz m/w wird den Menschen, welche sich selbst dem dritten Geschlecht zuordnen, nicht gerecht. Daher gibt es derzeit verschiedene Möglichkeiten, das dritte Geschlecht in Ausschreibungen zu berücksichtigen, sei es nun als (m/w/d), (m/w/divers), (m/w/x) oder (m/w/inter).
Die einst dagewesene Platzanweiserfunktion der binären Geschlechterordnung gibt es nicht mehr
Sowohl die Berufs- als auch die Lebensplanung ist geprägt von einer Vielzahl an Möglichkeiten, die allen Geschlechtern in Gänze offen stehen. Abweichend von traditionellen Pfaden biografischer Gestaltung, liegt die Herausforderung nunmehr darin, sich im Labyrinth der vielen vorhandenen Möglichkeiten nicht zu verlaufen und seinen Lebenslauf und die damit einhergehende, lebenslang anhaltende Personwerdung gelingend zu gestalten. Viele dieser Möglichkeiten sind final und schließen andere mehr oder minder kategorisch aus.
Theorie der konkurrierenden Genüsse nach Lujo Brentano
In der Theorie der konkurrierenden Genüsse nach Lujo Brentano geht es um eine Vielzahl von (Handlungs-) Möglichkeiten, zwischen denen sich ein Individuum entscheiden muss. Das Individuum kann dabei zwischen verschiedenen „Genüssen“ hin- und hergerissen sein. Die Entscheidung für eine Möglichkeit, kann Alternativen zum Teil gänzlich ausschließen.
Um eine Entscheidung zu treffen, die den größtmöglichen Genuss bzw. das größtmögliche Wohlbefinden herbeiführt, müssen zunächst die Alternativen wahrgenommen und auf subjektive Vor- und Nachteile geprüft werden. Dass jede Handlungsalternative sowohl mit Transaktions- als auch mit Opportunitätskosten verbunden ist und es sich bei einer Entscheidungsfindung folglich stets um Abwägungs- und Aufrechnungsprozesse handelt, wird in Brentanos Theorie vernachlässigt. Dieser Aspekt wird im Rational-Choice-Ansatz behandelt.
Es gibt unendlich viele Handlungsmotive und Wertvorstellungen
Es gibt unendlich viele Handlungsmotive und Wertvorstellungen, die individuell verschieden bewertet werden. Was für Person A absolut befriedigend und erfüllend sein mag, kann für Person B absolut unbefriedigend sein. Ausschlaggebend für eine Entscheidung sind also immer die Aspekte, von denen der subjektiv größtmögliche Nutzen antizipiert wird.
Vor allem die langen Ausbildungszeiten an den (Fach-) Hochschulen, sowie die Aufwendungen vieler, sowohl materieller als auch immaterieller, Güter während der Ausbildung, führen zu dem Bestreben, das erworbene Humankapital in vollem Umfang einzusetzen und auszubauen. Die Nachfrage nach Akademikern und Fachkräften seitens der Unternehmen ist sehr groß. Daher bieten sich schon früh gute Berufschancen, die den Grundstein einer erfolgreichen Karriere legen können.
Entscheidungszwang zwischen Karriere und Familie!?
Bislang waren vor allem für Akademikerinnen die berufsbedingten Möglichkeiten ausschlaggebend für ein Aufschieben des Kinderwunsches oder gar den Verzicht. Die grundlegende Bereitschaft eine Entscheidung für oder wider Familiengründung zu treffen nimmt zunehmend ab. Arbeitnehmer (m/w/d) wollen sich nicht mehr zwischen Karriere und Familiengründung entscheiden müssen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance werden immer mehr erwartet und gefordert.
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